Belehrungsformulare

Arbeitsschutzbelehrungen
Vor Arbeitsbeginn ist jede Person, ob StudentIn oder MitarbeiterIn über den allgemeinen und speziellen Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz zu belehren.
Alle Angestellten (auch DoktorandInnen mit Stipendium) sind desweiteren dazu verpflichtet, einmal im Jahr an einer allgemeinen Sicherheitsbelehrung am Institut teilzunehmen. Dazu können Sie gerne Ihre Bacherlor-/Vertiefungs- und MasterstudentInnen mitbringen.
Minderjährige/Schüler: Belehrung durch ArbeitsgruppenleiterIn. Gff. Rücksprache mit Arbeitsschutzbeauftragten. Jugendschutz beachten!
Praktika: Belehrung vor dem Praktikum durch PraktikumsleiterIn
Bacherlor-/Vertiefungs-/MasterstudentInnen: Belehrung durch BetreuerIn oder ArbeitsgurppenleiterIn
DoktorandInnen/GaststudentInnen: Belehrung durch ArbeitsgruppenleiterIn